AGB Einklang Heilpraxis
§ 1 ANWENDBARKEIT
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet oder in einer anderen Weise das Angebot der Praxis formlos angenommen hat.
§ 2 VERSPRECHEN AUF HEILUNG
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gemäß des Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben wird.
§ 3 INHALT UND ZWECK DES BEHANDLUNGSVERTRAGES
Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung des Heilpraktikers eine ärztliche Therapie nicht ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Heilpraktiker unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Heilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
§ 4 MITWIRKUNG DES PATIENTEN
Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt.
§ 5 AUFKLÄRUNGSPFLICHT
Der Heilpraktiker ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Patient, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden: Seinen Gesundheitszustand, die Art der Erkrankung, die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer, die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen, Belastungen, Risiken und Erfolgschancen der Therapie.
§ 6 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Um Termine vereinbaren zu können müssen persönliche Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse) an den Drittanbieter „Treatwell“ übermittelt werden. Diese App wird von der Praxis genutzt und dient ebenso der Online-Terminvereinbarungsmöglichkeit für Patienten. Der Anbieter ist unter folgender Adresse zu erreichen: Treatwell DE, Greifswalderstraße 212, 10405 Berlin.
Bei Kartenzahlung werden Ihre Daten an folgenden Anbieter übermittelt: SumUp Payments Limited, 32 – 34 Great Marlborough St, W1F 7JB, London, Vereinigtes Königreich
§ 7 HONORARVEREINBARUNG
Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit das Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart wurde, gelten die Sätze, die auf dieser Internetseite aufgeführt sind. Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, so sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers.
§ 8 KOSTENERSTATTUNG
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages. Das Honorar ist in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil des Honorars oder gar nichts übernimmt. Dasselbe gilt für eine etwaige Erstattung durch die Beihilfe. Die Rechnungserlegung erfolgt, wie von den privaten Krankenkassen gefordert, mit Angabe der einzelnen Gebührenordnungsziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für jede Behandlung. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Behandlungserfolg abhängig.
§ 9 RECHNUNGSSTELLUNG
Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die dem Patienten ausgehändigte Rechnung enthält zudem eine oder mehrere Behandlungsdiagnosen. Die Rechnungsausstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
§ 10 TERMINABSAGEN
Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit dem Heilpraktiker vereinbarte Termine müssen daher mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Heilpraktiker berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe des Termins.
§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.